Gesetze / Auslandsumzugskostenverordnung
AUV§ 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Auslandsumzugskostenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2360), die zuletzt durch Artikel 15 Absatz 44 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, außer Kraft.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 30 AUV →
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